Pornografie
Die Meldung: Deutsche gegen Pornografie im Internet
Eine große Mehrheit der Bevölkerung lehnt in Deutschland ebenso wie in den USA und in Australien Rassismus und Pornografie im Internet ab. Diese Inhalte sollten vor allem auch wegen der Kinder vom Computer ferngehalten werden, sofern dies technisch möglich ist. In einer Allensbach-Umfrage ist aber auch zu erkennen, dass die Schamschranken in verschiedenen Ländern unterschiedlich sind. Während die Mehrheit der Bevölkerung in den USA Darstellungen nackter Körper vermeiden möchte, erwecken freizügige Bilder in Deutschland seltener Anstoß. Nur 13 Prozent der deutschen, aber 43 Prozent der amerikanischen Bevölkerung möchten Nacktheit im Internet generell vom Monitor verbannen.
Bei gesetzlich verbotenen Inhalten wie Kinderpornographie fordert eine große Mehrheit die Einschaltung der Justiz: 79 Prozent der amerikanischen und 86 Prozent der deutschen Bevölkerung plädieren für eine Ausweitung polizeilicher Kontrollen und für Strafverfolgung im Internet. Allerdings sind große Zweifel da, ob mit solchen Maßnahmen dem Mißbrauch im Internet wirksam entgegengesteuert werden kann: 60-70% (je nach Land) meinen, mit polizeilichen Kontrollen allein könne man das Problem nicht in den Griff bekommen.
Hintergrund-Infos: Pornografie
Der Begriff "Pornografie" (Kurzform: Porno) ist abgeleitet vom griechischen Wort "porne" (Hure) und bedeutet wörtlich übersetzt "Darstellung von Huren". Damit gemeint sind Bilder, Texte oder Filme sexuellen Inhalts, die von der Rechtsprechung und von der Bevölkerung (oder einzelnen Gruppen) als "schamverletztend", "unsittlich" oder "obszön" empfunden und bewertet werden.
Im deutschen Gesetzeskommentar werden Darstellungen als pornografisch bewertet, die "ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreiten". Der Kommentar macht bereits deutlich, dass die Einschätzung, ob etwas pornografisch ist oder nicht, sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich unterscheidet und auch in der Geschichte Veränderungen aufweist. Eine eindeutige Grenzziehung zwischen erotischen, sexuellen und pornografischen Darstellungen gibt es nicht.
Noch bis vor wenigen Jahren war zumindest die Unterscheidung von "erotischer Kunst" und "Pornographie" eindeutig: Ein Roman oder ein Gemälde, die als Kunstwerke anerkannt waren, konnten danach, auch wenn sie sehr freizügige und aufreizende sexuellen Handlungen darstellten, nicht als "pornografisch" bewertet werden. Um die Begriffsverwirrung zu vollenden, stellte dann jedoch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1990 fest "Ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Artikel 5, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes sein." Damit kann auch Kunst pornografisch sein und die Verbreitung unter bestimmten Umständen strafbar.
Wesentliche Merkmale von Pornografie sind zumeist:
- Pornografie konzentriert sich direkt und unmittelbar auf sexuelle Handlungen und klammert andere Aspekte der Erotik (Gefühle, Zärtlichkeit, Verliebtheit, Körperkontakt ohne Sex usw.) weitgehend aus
- Pornografische Darstellungen sind meist geprägt von Klischees: die Frau, die immerzu befriedigt werden will, der Mann, der immer potent ist, Penisgröße und -umfang als wichtigstes Merkmal für sexuelle Befriedigung, der Mann als aktiver und die Frau als gehorchender Part beim Sex usw.
- Pornografie ist (oft, aber nicht immer) frauenverachtend: Die Frau wird als reines Sex-Objekt und Mittel zur Befriedigung männlischer Sexwünsche dargestellt
- Darsteller in pornografischen Fotos oder Filmen sind austauschbar, haben keine individuellen, psychisch und sozial besonderen Wesenszüge (Charakter, Beruf, Fähigkeiten, Hobbies), sondern sind allein charakterisiert durch ihre körperlichen Merkmale und sexuellen Vorlieben
- Pornografische Darstellungen sind sprachlich fast immer reduziert auf klischeehafte Formeln und Wiederholungen ("Zeig's mir!", "Nimm mich!", "Fick mich ganz tief!", "Oh jaaa, jaaa!" usw.)
- Das Berliner Stadtmagazin ZITTY kennzeichnet den "Plot" von Pornostreifen folgendermaßen: "Obwohl es Pornos eigentlich schon seit den fünfziger Jahren gibt - damals noch als Super-8-Ausgabe unter ausgesuchten Ladentischen - hat sich erstaunlich wenig an der Ästhetik und Dramaturgie von Pornos geändert. In sieben bis zehn Minuten passiert dann genau Folgendes:
- 1. Ein Mann und eine Frau begegnen sich. 2. Sie einigen sich irgendwie darauf, dass jetzt gleich herzhaft und möglichst zünftig gevögelt wird. 3. Er wird natürlich zuerst bedient, indem sie seinen Penis in den Mund nimmt, ihn mit der Hand knetet oder hektisch reibt, wobei nicht selten grob an der Vorhaut gerüttelt und gezerrt wird. 4. Das Paar entkleidet sich ganz oder zunächst teilweise und legt sich wahlweise aufs Bett, eine Lieferwagenladefläche, Hausbootplanken oder einen Polizeirevierschreibtisch. 5. Er schleckert an ihren Schamlippen und der Klitoris. Dann penetriert er sie 6. meist vaginal in stets abrupt wechselnden Positionen: kniend, stehend, liegend, von hinten, von vorne, sie auf ihm hüpfend seinem Gesicht zugewendet oder ihm den Rücken zeigend. Zum krönenden Abschluß (7.) läßt der Mann dann seinen Samen auf Hintern, Schamhaar, Bauch, Brüste oder das Gesicht der Frau träufeln, was ihrerseits mit wohligen Gurrlauten honoriert wird."
Pornografie und Kunst
Künstler standen auch noch in unserem Jahrhundert immer wieder wegen der Verbreitung von Pornografie vor Gericht und ihre Arbeiten wurden verboten oder beschlagnahmt. Wenig bekannt ist auch, dass viele der bedeutendsten Maler unseres Jahrhunderts Motive darstellten, die unter die Rubrik "Porno" fallen könnten: Picasso zeichnete eine masturbierende Frau mit weit aufgerissener Vagina, Rodin lesbische Frauen beim Sex. Schiele, Klimt, Grosz, Dali und viele andere stellten mehr als einmal sexuelle Handlungen in ihren Arbeiten dar. Und nicht selten traf sie der Arm der Justiz.
- Der Wiener Maler Egon Schiele wurde wegen eines erotischen Gemäldes im Jahre 1912 in der österreichischen Hauptstadt angeklagt und mußte für 24 Tage ins Gefängnis. Eins seiner Bilder wurde vor seinen Augen vom Ankläger verbrannt.
- Arthur Schnitzler's Theaterstück "Der Reigen" wurde 1921 vor Gericht verhandelt. Nach heutigen Maßstäben wirkt der "Reigen" überhaupt nicht anstößig, sondern eher hausbacken. Bei der Uraufführung rief das Stück jedoch einen heftigen Skandal hervor und die Justiz auf den Plan. Es führte 1920 und 1921 in Wien, München und Berlin zu solch starken Publikums-Tumulten, dass weitere Vorstellungen untersagt wurden. Obwohl der Geschlechtsakt selbst nur in absoluten zarten sprachlichen Andeutungen beschrieben wird, sind alle sich einig: "Vergiftend wirkt das Werk nicht nur auf einzelne, sondern auf unsere ganze sittliche Atmosphäre." Schnitzler selbst verbot daraufhin jede Aufführung seines Stückes.
- James Joyce' Roman "Ulysses" wurde in den USA erst 1933, rund zehn Jahre nach seinem Erscheinen, zugelassen.
- "Lady Chatterley", der berühmte Roman von D.H. Lawrence, war in England jahrzehntelang verboten und wurde erst Anfang der 60er Jahre nach einer Verhandlung vor einem Schwurgericht freigegeben, obwohl der Staatsanwalt nachwies, dass allein das Wort "fuck" (ficken) 30mal vorkommt und "cunt " (Möse) 14mal. Lawrence selbst hat sich mehrfach von Pornografie distanziert, in der er den Versuch sah, "das Geschlecht zu beleidigen oder mit Schmutz zu bewerfen" und kritisierte Werke, die einzig und allein darauf angelegt sind "geschlechtliche Begierde oder Erregung zu erwecken."
- Den letzten größeren Porno-Skandal rief der US-amerikanische Künstler Jeff Koons mit seiner Installation (Bilder, Fotos, Plastiken) "Made in Heaven" ("Im Himmel gemacht") hervor. Zwar wurde seine Ausstellung nicht verboten, rief jedoch heftige Skandale und Tumulte beim Publikum hervor. "Made in Heaven" zeigt Koons zusammen mit seiner früheren Ehefrau Ilona Staller (bekannter als ehemalige Porno-Darstellerin "Cicciolina") auf vielen Fotos, Bildern und auch als Skulptur beim Geschlechtsverkehr: anal, oral, beim Samenerguß. Viele Kunstkritiker sahen hierin nichts als Pornografie. Jean-Christophe Ammann, Direktor des Frankfurter Museums für Moderne Kunst hingegen, wertet "Made in Heaven" als eines der bedeutendsten Kunstwerke der 90er Jahre.
Pornografie und Kommerz
Pornografie ist heute ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor und eine Industrie, in der gewaltige Umsätze gemacht werden. Nach Recherchen der Zeitschrift EMMA wurden Anfang der 90er Jahre allein in den USA mit pornografischen Artikeln ein Umsatz von über 7 Milliarden Dollar gemacht, der heute etwa 2-3mal so hoch sein dürfte. In Dänemark ist Pornografie uneingeschränkt freigegeben: Die Porno-Industrie dort ist der drittwichtigste Industriezweig (nach Landwirtschaft und Möbelindustrie).
Im Internet wird ein Großteil aller Einnahmen durch Online-Commerce auf Sex- und Porno-Seiten gemacht. Nach der Studie "Adult Content" (Inhalte für Erwachsene) beruhen 69 Prozent des gesamten Umsatzes der Branche E-Commerce auf Porno-Produkten. 1998 sollen 1,4 Milliarden Dollar für kostenpflichtige Inhalte des Internet ausgegeben worden sein, davon rund 1 Milliarde für Sex-Bilder. Teresa Orlowskis Firma "VTO" produziert 22 Hardcore-Filme im Monat und macht rund 20 Millionen Mark Umsatz im Jahr. Die beiden größten deutschen Produktionsfirmen Videorama und Magma machen ca. 80 bzw. 70 Millionen Mark Umsatz pro Jahr. Nach einem Bericht der Berliner Zeitschrift ZITTY "leben über 10.000 Menschen in Deutschland vom Pornogeschäft, ob vor der Kamera oder hinter dem Ladentisch. Geschätzter Jahresumsatz 1996: 810 Millionen Mark.
1962 eröffnete Beate Uhse den ersten Sexshop der Welt. Jetzt wurde die erste Erotik-Aktie Europas von ihr herausgebracht. Die Beate-Uhse AG ist bundesweit mit 50 Sex-Shops (weitere 87 Läden werden in Lizenz im In-und Ausland geführt), einem Versandhandel, Kinos sowie vielen Erotik-Angeboten im Internet das größte deutsche Sex-Unternehmen. In Zukunft sollen im Inland pro Jahr 3-5 Läden, im Ausland 10 eröffnet werden, nachdem 1998 der Umsatz um ein Drittel auf 168 Millionen DM gestiegen ist. Die Internet-Seite wird nach Auskunft der Besitzer monatlich rund 3,3 Millionen Mal besucht und ist die drittpopulärste deutsche Adresse.
Pro und Kontra
Die Meinungen zur Pornografie, über eine weitere Freigabe oder Verbote, über ihre sozialen und psychologischen Auswirkungen sind auch heute noch gespalten. Ganz besonders heftig wurde die Diskussion jedoch Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre in Deutschland geführt, als Alice Schwarzer in ihrer Zeitschrift EMMA eine breite Kamagne "PorNO - Frauen gegen Pornographie" in Gang setzte. Damals wurde in einer Vielzahl von EMMA-Artikeln versucht, auf Probleme hinzuweisen wie u.a.:
- die gerade erst beginnenden Emanzipations-Bestrebungen der Frauen werden in Porno-Medien zunichte gemacht oder zumindest zurückgeworfen durch ein öffentlich wirksames Klischee-Bild, das Frauen stets nur als Lustobjekte zeigt, die Männerwünschen stets ergeben sind
- zu beobachten sei "eine Pornographisierung des Alltags", also ein immer selbstverständlicherer und ungenierterer Konsum von Pornographie, der zu einer "Verhurung aller Frauen" führe
- Unter der These "Pornografie ist die Theorie, Vergewaltigung der Alltag" schließlich wurde auch argumentiert, dass der zunehmende Konsum von Porno-Bildern und Filmen dazu führt, dass sexuelle Nötigung und Gewalt immer selbstverständlicher werden, da solche Szenen auch in den Porno-Medien ganz selbstverständlich seien.
Für Porno-Gegner sind diese Argumente auch heute noch gültig, ein weiteres, schwergewichtiges Argument ist für sie jedoch hinzugekommen: Auswüchse wie etwa Sex mit Kindern oder Sex-Tourismus sind erst möglich geworden durch ein öffentliches Bewußtsein, das "normale" Pornographie schon als selbstverständlich hinnimmt.
Befürworter von Pornografie oder Gegner weiterer staatlicher Verbote verweisen demgegenüber auf Selbstbestimmungsrechte und darauf, dass der Staat nicht im Schlafzimmer von Bürgern herumzuschnüffeln hat. Überdies seien pornografische Darstellungen nichts Künstliches und den Menschen Auferzwungenes, vielmehr seien Porno-Szenen sehr häufig auch ganz normale Bestandteile sexueller Phantasien und Träume. Pornografie könne sogar bei Paaren, deren Sexualleben durch Gewöhnung völlig unbefriedigend geworden ist, zu einer Belebung und größeren Zufriedenheit führen.
Bisweilen wird auch auf die Ventil- oder Hygienefunktion hingewiesen, die Pornografie ähnlich wie Prostitution habe, und die dazu beitragen könne, dass sexuelle Spannung und Erregung nicht in Gewalt und Aggression umschlage. Hier wird also das Argument der Frauenbewegung "Ständiger Konsum von Porno führt zu höherer Bereitschaft zu sexueller Gewalt" genau umgekehrt.
Der Forschungsstand in dieser Frage ist bislang recht unbefriedigend, da es insbesondere an Untersuchungen mangelt, die über einen längeren Zeitraum hinweg verfolgt haben, wie sich regelmäßiger Porno-Konsum auswirkt. Daß ein häufiges Betrachten von Porno-Bildern oder Videos sich auch in erhöhter Aggression gegenüber Frauen und gewalttätigem Sex niederschlägt, dafür gibt es bis heute jedoch keine Hinweise. Allerdings scheint bei Männern, die bereits ein sehr frauenverachtendes Menschenbild haben, regelmäßiger Porno-Konsum zu einer Verstärkung dieser Einstellung zu führen.
In einer repräsentativen deutschen Langzeitstudie (Befragung von rund 9.600 Männern und Frauen) über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr konnte Henner Ertel ("Erotika und Pornographie", München 1990) folgende Ergebnisse herausfinden:
- Was in Pornos gezeigt wird, ist zu einem Großteil tatsächlich auch schon in den sexuellen Phantasien und Träumen der Befragten vorhanden. Pornos schaffen also keine neue Realität, sondern sie bilden (z.T. ausschnitt- und klischeehaft) das "richtige" Leben und reale Gefühle ab
- Frauen wünschen sich zwar eine andere Form von Pornographie (in der Männer nicht so stark dominieren), aber nicht - wie vielfach unterstellt - "Kuschelerotik" oder "weiche Pornografie"
- Es gibt keine "Pornospirale", aber eine "Konsumspirale", d.h.: Wer mit Soft-Pornos anfängt, endet nicht zwangsläufig bei Hardcore-Pornos. Jedoch neigen Porno-Konsumenten dazu, immer öfter und immer mehr Pornos zu betrachten.
- Es gibt keine direkten Auswirkungen auf das sexuelle Handeln, insbesondere neigen Porno-Konsumenten nicht häufiger als andere zu aggressiven Formen von Sex oder Sex mit Kindern, wenn nicht schon vorher eine entsprechende Neigung vorhanden war.
- Männer sind häufiger als Frauen an Pornos interessiert: Von den Untersuchungsteilnehmern berichteten 7% der Männer und nur 3% der Frauen über häufigen Porno-Genuß (mindestens 100 Produkte, Porno-Konsum jeden zweiten oder dritten Tag)
Rechtliche Aspekte
Juristisch unterschieden wird zwischen weicher und harter Pornografie. Letztere betrifft sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren. Während die Verbreitung harter Pornografie grundsätzlich und immer verboten ist und mit Gefängnis- oder Geldstrafen bedroht wird, gilt dies für weiche Pornografie (alle übrigen sexuellen Darstellungen) nur dann, wenn sie auch Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich gemacht wird.
Der Gesetzestext: 184 Verbreitung pornographischer Schriften (Auszug)
(1) Wer pornographische Schriften
- 1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
- 2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
- 3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
- 3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
- 4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
- 5. öffentlich an einem 0rt, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
- 6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
- 7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
- 8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
- 9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk verbreitet.
(3) Wer pornographische Schriften, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
- 1. verbreitet,
- 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
- 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
